Meine Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen aussschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts-bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
Werden von mir im Rahmen der Produktionsabwicklung Fremdangebote eingeholt, jedoch der Auftrag vom Auftraggeber anderweitig vergeben, so berechne ich die für die Angebotseinholung aufgewendeten Leistungen nach Zeit- und Kostenaufwand. Ich bin berechtigt, zur Auftragserfüllung notwendige Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen.
Dokumentation, Handbücher oder Einweisungen gehören zu meinen Leistung nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. In meinen Angeboten sind folgende Posten nicht enthalten, wenn und soweit nichts anderes im Angebot vermerkt ist: Auslagen für technische Nebenkosten, Materialien, Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktion, Satz und Druck, Kurierkosten, Proofs, Farbausdrucke, Lektorat, Übersetzungen, Spesen, Fahrt- und Reisekosten, Organisations- und Beschaffungskosten, Urheberrechtsübertragungen, Werkzeugkosten, Herstellung von Werbemitteln, Marktforschungen und andere Spezial-Unternehmungen. Erkenne ich während der Bearbeitung, dass die vorgesehene Leistung aus sachlichen Gründen modifiziert werden muss, teile ich dies dem Auftraggeber unverzüglich mit. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass es nach dem Stand der Technik unmöglich ist, völlig fehlerfreie DV-Programme oder- anwendungen zu entwickeln. Dem Auftraggeber ist weiterhin bekannt, dass eine Website nicht unter allen Browsern bzw. auf allen Internet- Zugangsgeräten fehlerfrei und/oder einheitlich angezeigt werden kann. Ist meine Leistung Teil einer Gesamtleistung, die von mehreren Leistungsträgern erbracht wird, trägt im Zweifel der Auftraggeber die Systemverantwortung (Koordination und Haftung) für die Gesamtleistung. Insbesondere trägt der Auftraggeber die Verantwortung für die Konfiguration oder Administration von Systemen und Anwendungen. Kommt eine von mir ausgearbeitete und vom Auftraggeber genehmigte Konzeption aus Gründen, die ich nicht zu vertreten habe, nicht zur Durchführung, so bleibt mein Honoraranspruch davon unberührt.
Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während, oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Ich behalte den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
Der Auftraggeber wird notwendige Daten zeitgerecht und in der gewerbeüblichen Form, in der Regel digital, zur Verfügung stellen. Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann ich eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers diesbezüglich, können auch Schadenersatzansprüche von mir geltend gemacht werden. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt davon unberührt. Soweit ich dem Auftraggeber Entwürfe und/oder Testversionen unter Angabe einer angemessene Frist zur Prüfung z. B. auf Richtigkeit und Vollständigkeit überlasse, so gelten diese mit Ablauf der Frist als genehmigt, soweit ich keine Korrekturaufforderung erhalte. Ist eine Frist nicht gesetzt, so sind die Regeln über die Abnahme der Leistung auf Entwürfe und/oder Testversionen entsprechend anzuwenden. Der Auftraggeber wird mich unverzüglich von Fehlern und Beeinträchtigungen der vertraglichen Leistung bzw. von Entwürfen und/oder Testversionen unter Angabe der genauen Fehlerspezifikation informieren. Der Kunde ist für ausreichende Ressourcen zur Erfüllung seiner Mitwirkungspflicht selbst verantwortlich. Wenn ich dies für erforderlich halte, wird der Auftraggeber für mich notwendige Bilder, Texte, Audio-und Videodateien einschließlich deren Dokumentation zur Verfügung stellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sich vor Datenverlust angemessen zu schützen und durch angemessene Datensicherung selbst Vorsorge zu treffen.
Ich übertrage meinem Auftraggebern die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nicht anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Werden Entwürfe/Illustrationen/Zeichnungen später, oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen, genutzt, so bin ich berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen. Erbringe ich Leistungen zur Gestaltung der Internetpräsenz des Auftraggebers, so ist der Nutzungszweck / das Nutzungsrecht der Website und /oder deren Bestandteile auf eine Verwendung im Internet beschränkt. Nutzungs- und sonstige Rechte an den eingereichten Vorschlägen gehen nur in soweit auf den Auftraggeber über, als der Umfang aus der ursprünglichen Aufgabenstellung hervorgeht, ansonsten sind sie gesondert zu regeln. Auslandsrechte (einschließlich der Rechte für das deutschsprachige Ausland) oder Rechte an weiteren Auflagen gelten nicht als mit übertragen. Der Auftraggeber ist auf Verlangen verpflichtet, schriftlich Auskunft über den Umfang der Nutzung durch den Auftraggeber bzw. durch Dritte zu erteilen. Die Nutzungsrechte erwirbt der Auftraggeber erst mit vollständiger Zahlung. Alle Entwürfe, Illustrationen und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Entwürfe, Illustrationen und Reinzeichnungen dürfen ohne meine ausdrückliche Einwilligung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung- auch von Teilen – ist unzulässig. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt mich, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD übliche Vergütung als vereinbart. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die von mir im Angebotsstadium eingereichten Vorschläge und Beratungen zu verwenden und zwar unabhängig davon, ob sie urheberrechtlich geschützt sind oder nicht. Dies gilt auch für die Verwendung in abgewandelter Form durch Dritte. Entwürfe und Alternativ- bzw. Vorentwürfe bleiben mein Eigentum und sind mir auf Anforderung in einer angemessenen Frist zurückzugeben. Für Beschädigungen haftet 1 der Auftraggeber. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller mir übergebener Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber mich von allen Ersatzansprüchen Dritter frei. Ich nehme für die Erstellung der vertraglichen Leistung auch Rechte Dritter („fremdes Lizenzmaterial “) in Anspruch, die dem Kunden nur eingeschränkt übertragen werden können. Die eingeschränkte Übertragung kann u.a. dazu führen, dass fremdes Lizenzmaterial nicht mehr, oder nur zu erheblich veränderten Konditionen zur Verfügung steht. Ich kann in einem solchen Fall ähnliches Material verwenden. Ich kann dem Auftraggeber die Kosten für fremdes Lizenzmaterial mit einem Service Aufschlag von 15 % in Rechnung stellen. Der Auftraggeber darf fremdes Lizenzmaterial nur im Zusammenhang mit und im Rahmen der vertraglichen Leistung nutzen. Wird das fremde Lizenzmaterial nicht dementsprechend verwendet, so ist mein Auftraggeber zum Ersatz des mir entstehenden Schadens verpflichtet, wenn und soweit die vertragliche Leistung in Anspruch genommen wird. Der Auftraggeber ist verpflichtet, mich über jede unrechtmäßige Nutzung die ihm bekannt wird zu unterrichten, sowie gegen den Verletzter der gewerblichen Schutzrechte in geeigneter Weise vorzugehen oder den Inhaber oder mich dabei zu unterstützen. Werden dem Auftraggeber Verletzungen von Schutzrechten durch mich z. B. aufgrund einer Abmahnung bekannt, so wird er mich unverzüglich darüber informieren. Für die Eintragungs- und Schutzfähigkeit von Entwürfen übernehme ich keine Gewähr, wenn und soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
Der Auftraggeber räumt mir das Recht ein, mein Logo und ein Impressum in geeigneter Weise in die vertragliche Leistung einzubinden. Dieses Recht schließt insbesondere auch die Verlinkung der Seite des Kunden von diesem Impressum zu meiner Site ein. Der Auftraggeber wird alle Schutzvermerke wie Copy- Right- Hinweise und andere Rechtsvorbehalte unverändert übernehmen. Dies gilt insbesondere auch für die im Programmcode angebrachten Hinweise auf den Urheber. Ich behalte mir das Recht vor, erbrachte Leistungen, auch wenn sie auf Vorlagen des Auftraggebers beruhen, zu Präsentationszwecken zu verwenden, die vertragliche Leistung und alle Vorleistungen in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen, entsprechende Links zu setzen und die Beauftragung und /oder die vertragliche Leistung in den Fachmedien zu veröffentlichen. Von allen vervielfältigten Print-Arbeiten überlässt der Auftraggeber mir 10 bis 20 einwandfreie ungefaltete Belege unentgeltlich. Ich bin berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden. Ich habe das Recht, auf Vervielfältigungsstücken von Printprojekten als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechtes auf Namensnennung berechtigt mich zum Schadensersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadensersatz 50% der vereinbarten bzw. nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD üblichen Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt.
An Entwürfen, Illustrationen, Grafiken und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Originale sind daher nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt. Die Versendung der Arbeiten und von Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Skontoabzüge werden nachgefordert. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über einen größeren Betrag als 500 Euro, gelten folgende Fälligkeiten als vereinbart: 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung. Es sei denn, es ist im Angebot etwas anderes vereinbart worden. Ich bin nach meiner Wahl auch berechtigt vor dem Beginn der Bearbeitung eine Bürgschaft auf erste Anforderung und ohne die Möglichkeit der Einrede der Vorausklage einer namhaften Deutschen Großbank über 50 % der vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ich bin daneben berechtigt Abschlagszahlungen zu verlangen, deren Höhe sich am Verhältnis zwischen der erbrachten Leistung und dem Gesamtumfang der geschuldeten Leistung orientiert. Geht eine Voraus, Teil- oder Abschlagszahlung nicht innerhalb von sieben Tagen ab Anforderung ein, bin ich berechtigt, die Bearbeitung des Auftrags bis zum Zahlungseingang einzustellen; ich bin in diesem Fall berechtigt, die Leistung bzw. Lieferung um die Dauer der Bearbeitung der Änderung oder Erweiterung der vertraglichen Leistung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Wenn mir Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, so bin ich berechtigt, die gesamte Restleistung fällig zu stellen und außerdem Vorauszahlung oder eine andere Sicherheit zu verlangen. Ich bin, trotz anderslautender Bestimmungen des Auftraggebers, berechtigt Zahlungen auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Ansprüche rechtskräftig festgestellt oder anerkannt worden sind.
Werden Änderungen oder Erweiterungen der vertraglichen Leistung notwendig, die nicht bloß geringfügigen Umfang haben, so bin ich berechtigt, die Leistung bzw. Lieferung um die Dauer der Bearbeitung der Änderung oder Erweiterung der vertraglichen Leistung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die mir die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung, Datenverluste, auch wenn sie bei Lieferanten von mir eintreten, Probleme mit Software-Produkten oder anderen Datenverarbeitungsanwendungen Dritter, unzureichende Voraussetzungen in der Anwendungsumgebung, insbesondere Hard- und Softwaredefizite, wenn und soweit sie mir nicht bekannt waren oder hätten bekannt sein müssen – habe ich auch bei verbindlich vereinbarten Terminen oder Fristen nicht zu vertreten. Sie berechtigen mich die Leistung bzw. Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Sofern ich die Nichteinhaltung von verbindlich zugesagten Terminen oder Fristen zu vertreten habe oder mich in Verzug befinde, hat der Auftraggeber Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von höchstens 50 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferung oder Leistung. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit von mir. Ich bin zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
Der Auftraggeber wird meine Leistungen unverzüglich abnehmen, sobald ich die Abnahmebereitschaft mitteile. Meine Leistungen gelten als abgenommen, wenn ich die Abnahmebereitschaft unter Hinweis auf die Bedeutung des Unterbleibens der Abnahmeerklärung mitgeteilt habe und 2 der Auftraggeber nicht innerhalb eines Zeitraums der ihm eine sorgfältige Prüfung erlaubt, wesentliche Fehler zu erkennen, spätestens jedoch nach sieben Tagen, die Abnahme erklärt, soweit die Nichtabnahme nicht auf einem erheblichen Mangel der von mir erbrachten Leistung beruht oder der Auftraggeber die Website oder Teile davon, ohne weitere Prüfung für Dritte zugänglich ins Netz stellt oder mich damit beauftragt, Reinzeichnungen ohne meine Prüfung zum Druck freizugeben, bzw. die gelieferte Sache gebraucht. Wird die Abnahmebereitschaft vom Auftraggeber nicht mitgeteilt, so gilt anstelle der Mitteilung der Zeitpunkt, zu dem der Auftraggeber billigerweise von den Leistungen hätte Kenntnis nehmen müssen.
Vor Ausführung der Vervielfältigung von Printprojekten sind mir Korrekturmuster vorzulegen. Die Produktionsüberwachung durch mich erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung bin ich berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Ich hafte für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Die Gefahr geht für Sachleistungen auf den Auftraggeber über, sobald eine Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager oder den Betrieb eines Lieferanten verlassen hat. Falls der Versand ohne ein Verschulden von mir unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft an den Auftraggeber über.
Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen, alle anderen Mängel unverzüglich nach Bekanntwerden mitzuteilen. Andernfalls können Ansprüche aus diesen Mängeln nicht geltend gemacht werden. Ich behebe einen wesentlichem Mangel durch Nachbesserung. Auch die mehrfache Nachbesserung von Mängeln ist zulässig, wenn und soweit sie zumutbar ist. Der Auftraggeber wird Fehlerbehebungsmaßnahmen unverzüglich umsetzen. Ich übernehme keine Garantie für erfolgreiche Eintragungen bei Suchmaschinen und /oder Katalogen. Als Mängel gelten Abweichungen von gestalterischen Elementen oder Funktionen, wenn und soweit diese Abweichungen den Wert oder die Tauglichkeit mehr als unerheblich mindern oder über eine sachdienliche und gewerbeübliche kreative Freiheit hinausgehen und mit übergeordneten Gestaltungsgrundsätzen kollidieren. Eine Haftung für die rechtliche, insbesondere wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit eines Vorschlags kann durch mich nicht übernommen werden; insoweit hafte ich hier auch nicht für ihre Beratung.
Ich verpflichte mich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, ins besonders auch mir überlassene Vorlagen, Filme, Displays, Layouts etc. sorgfältig zu behandeln. Ich hafte für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen. Sofern ich notwendige Fremdleistungen in Auftrag gebe, sind die jeweiligen Auftragnehmer nicht meine Erfüllungsgehilfen. Ich hafte nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers durchgeführt werden, übernehme ich keinerlei Haftung. Ich trete hier lediglich als Mittler auf. Mit der Genehmigung von Entwürfen, Illustrationen, Grafiken Reinausführungen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung durch mich. Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten hafte ich nicht. Beanstandungen gleich welcher Art, sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werkes schriftlich bei mir geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen und aus unerlaubter Handlung gegen mich sind ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung, allerdings nur insoweit, als der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird, es sei denn, die Haftung beruht auf einer Zusicherung, die den Auftraggeber gegen das Risiko von solchen Schäden absichern soll. Die Haftung für Datenverlust ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt. Dieser bemisst sich nach dem Schaden, der bei der Vornahme zumutbarer Sicherungsmaßnahmen (z. B. Anfertigung von Sicherungskopien) entstanden wäre. Untypische, unvorhersehbare Schäden werden von meiner Haftung nicht erfasst. Ich hafte nicht für veröffentlichte Inhalte von Mailings oder den Inhalt von Websites, insbesondere wenn dadurch Rechte Dritter oder Vorschriften des Strafrechts oder andere öffentlich-rechtliche Vorschriften verletzt werden. Der Auftraggeber stellt mich insofern von solchen Ansprüchen frei. Daneben bin ich berechtigt den Zugang zu solchen Inhalten zu sperren oder ins sonstiger Weise unmöglich zu machen.
Ich speichere im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung auch personenbezogene Daten über den Auftraggeber und seine Mitarbeiter gem. dem Bundesdatenschutzgesetz. Durch die Verbindung eines Netzwerks mit dem Internet entsteht die Möglichkeit der missbräuchlichen Verwendung von Daten; insbesondere sensible Daten hat der Auftraggeber durch geeignete Maßnahmen selbst zu schützen. Beide Vertragsparteien werden Passwörter oder Zugangscodes oder andere als vertraulich gekennzeichnete Daten und Informationen vertraulich behandeln. Software betreffende Unterlagen wie Dokumentationen und vor allem Source- Codes sind vor unberechtigtem Zugriff zu schützen. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass online gestellte Daten, insbesondere Bilder und Grafiken und andere Gestaltungsmittel, nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht vor unberechtigtem Kopieren geschützt werden können.
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Auftraggeber und mir, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit der Auftraggeber Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, ist Hamburg ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen, oder eine Bestimmung im Rahmen der sonstigen Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Forderungen nicht berührt.
Hamburg, den 21.01.2001
frauke goetz design Frauke Götz,
Dipl. Kommunikationsdesignerin
Multimediadesignerin
Online Marketing Managerin